Zuzahlungsbefreite Medikamente

Die Liste für Medikamente, bei denen die gesetzliche Zuzahlung entfällt, ist am 15. März 2007 erneut gewachsen. Sie umfasst jetzt 9.600 Präparate. Auf der Liste stehen neben Generika auch patentgeschützte Wirkstoffe.

Die Listen werden alle zwei Wochen aktualisiert. Sie gelten für alle gesetzlich Versicherten, unabhängig davon, in welcher Krankenkasse sie sind.

Hier finden Sie das alphabetische Verzeichnis der zuzahlungsfreien Meikamente

Die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung ist eine Neuregelung aus dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG). Sie ist zum 1. Juli 2006 in Kraft getreten. Das Gesetz sieht klare Grenzen vor, wann ein Arzneimittel von der Zuzahlung befreit werden kann. Die gesetzliche Zuzahlung wird aber weiter die Regel bleiben, die Zuzahlungsbefreiung ist – zumindest vorerst – die Ausnahme. Die Spitzenverbände der Krankenkassen können aber weitere Festbetragsgruppen einbeziehen. So wurde die Liste der in Frage kommenden Präparate zuletzt zum 1. November 2006 deutlich erweitert.

Weitere Informationen finden Sie auf der Intermetseite der Berliner AOK

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