Ärztekammer Berlin: Fachärzte dürfen weiterhin impfen
Vorstand beschließt Änderung der Weiterbildungsordnung
Berliner Fachärzte werden auch weiterhin gegen Grippe, Röteln, Diphtherie oder Tetanus impfen dürfen. Eine entsprechende Änderung der Weiterbildungsordnung wurde vom Vorstand der Ärztekammer Berlin beschlossen. Kammerpräsident Dr. med. Günther Jonitz erklärte: „Die gängige Praxis hat sich über Jahre bewährt. Die Ärztekammer Berlin wird dafür sorgen, dass auch künftig alle Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit haben, Schutzimpfungen durchzuführen. Ziel müsse es auch weiter sein, die Durchimpfungsraten in der Bevölkerung zu steigern. „Dazu müssen alle Ärzte die Möglichkeit zu Schutzimpfungen haben und diese auch bei der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen können, betonte Jonitz.
Hintergrund ist, dass die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV Berlin) in der vergangenen Woche auf ein weitgehendes Impfverbot für Fachärzte hingewiesen hatte. Die KV Berlin berief sich auf die neue Richtlinie Schutzimpfung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), wonach Fachärzte wie zum Beispiel Gynäkologen, Kinder- und Hautärzte nur noch eingeschränkt im Rahmen ihres Fachgebiets impfen dürften. Diese Richtlinie des G-BA wurde kürzlich vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt und soll demnächst rückwirkend zum 1. Juli in Kraft treten.
Bislang war es gängige Praxis, dass diese Fachärzte nach Absolvierung eines mindestens zehnstündigen, von der Ärztekammer zertifizierten Fortbildungskurses beispielsweise auch Grippe- oder Tetanusimpfungen durchführen durften. Diese Impfungen konnten dann bei der KV Berlin abgerechnet werden. Dies ist nach Ansicht der KV Berlin durch die neue Richtlinie – mit Verweis auf die Weiterbildungsordnung der Kammer – nicht mehr möglich. Durch diesen Beschluss verhindert der G-BA die Fortführung der bisherigen, reibungslosen Praxis. Gleichzeitig werden die Hürden für die Patientinnen und Patienten erhöht, denn diese müssen beispielsweise ihr Kind beim Kinderarzt, sich selbst beim Hausarzt impfen lassen. Allein die Notwendigkeit weiterer Termine wird die Durchimpfungsrate senken und nicht erhöhen. Die gesundheitliche Versorgung wird durch diesen Beschluss verschlechtert.
Kammerpräsident Jonitz weist darauf hin, dass jeder Arzt durch seine umfangreiche Aus- und Weiterbildung in der Lage sei, Schutzimpfungen durchzuführen. Eine ständige Aktualisierung des Wissens werde zudem durch die von der Kammer anerkannten Fortbildungskurse gewährleistet, die alle fünf Jahre erneuert werden müssen. „Die Ärztekammer Berlin tut alles dafür, den Impfschutz bei Kindern und Erwachsenen in Berlin zu verbessern und negative Folgen von realitätsfernen Gremienentscheidungen für Ärzte und Patienten abzumildern, hob Jonitz hervor.
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