Zusatzbezeichnung „Ernährungsmedizin“ / Kurs der MUT (Ärztekammer Berlin)

Protokoll der Besprechung zum Thema Anerkennung der Zusatzbezeichnung „Ernährungsmedizin“ am 27.4.2007 in der Ärztekammer Berlin

Teilnehmer: Herr Prof. Dr. med. Barth, Frau Dr. med. Schirop, Frau PD Dr. med. Birnbaum, Herr Dr. med. Peglau, Frau Dr. med. Hoeft

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Ergebnis unserer o.g. Besprechung gebe ich Ihnen hiermit kurz zusammengefasst zur Kenntnis.

1. Ein Kriterienkatalog für die Übergangsbestimmungen (gültig bis 12.4.2008) zur Erfüllung durch die Antragstellenden wird als Basis für die Beurteilung der Zulassung zur Prüfung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung „Ernährungsmedizin“ von Fr. Dr. Schirop erarbeitet.

2. Nach Begehung der Einrichtungen erfolgt bei Vorliegen entsprechender Programme lt. § 5 (5) der Weiterbildungsordnung von 2004 und Erfüllung definierter Kriterien auf Antrag die Zulassung als Weiterbildungsstätte durch die Ärztekammer Berlin. Bei Vorliegen entsprechender Zeugnisse ist denkbar, die Weiterbildung entsprechend § 21 (8) und (9) der Weiterbildungsordnung von 2004 auch retrospektiv anzuerkennen.

3. Der Besuch des Kurses „Ernährungsmedizin“ 2007 der MUT ist eine Fortbildung und führt allein nicht zum Erwerb der führungsfähigen Zusatzbezeichnung „Ernährungsmedizin“.

4. Nach Absolvieren des o.g. Kurses können die Kursteilnehmer ihre Qualifikation zusam-men mit dem Logo der Ärztekammer Berlin wie folgt anzeigen:
„Ernährungsmedizinische Beratung nach dem Curriculum der Bundesärztekammer“.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Kerstin Hoeft
Stellvertretende Leiterin
Weiterbildung/ Ärztliche Stelle

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